Beitrag: Boike Jacobs

„Das Formular hab ich, aber ich komm einfach nicht dazu, es auszufüllen.“ – „Meine Tochter drängt mich schon länger, aber das ist ja so ein Fummelkram.“ – „Lasst mich bloß mit der Patientenverfügung in Ruhe, ich will noch nicht an den Tod denken.“
Wer will das schon? Und wenn wir uns unseren eigenen Tod vorstellen, dann am liebsten so: einschlafen und nicht mehr aufwachen. Herzinfarkt, umkippen, und weg ist man. Aber da geht es schon los, denn in einem solchen Fall wird ja sofort der Krankenwagen gerufen, und die Sanitäter beginnen schon auf der Fahrt zum Krankenhaus mit der Reanimierung. Fortgesetzt werden diese und weitere Maßnahmen dann von Ärzten und Schwestern.


Ihr Auftrag ist es nicht, einem Menschen einen sanften Tod zu ermöglichen, sondern Leben zu retten. Um jeden Preis? Ja, auch wenn die Gefahr besteht, dass der Patient mit bleibenden schweren Schäden wird weiterleben müssen. Auch wenn der Patient schon so schwere Vorerkrankungen hat, dass eine Gesundung gar nicht erreicht werden kann. Auch wenn der Patient schon so alt ist, dass seine Jahre ohnehin gezählt sind. So ist die Gesetzeslage.
Ist man Sanitätern und Ärzten also hilflos ausgeliefert? Nein, denn es gibt die Patientenverfügung, die man zu Lebzeiten ausfüllen kann. Es stimmt schon, da sind so viele Fragen zu beantworten, dass man das nicht mal eben in fünf Minuten erledigen kann. Darum schiebt man es auch immer wieder auf die lange Bank. Und es gibt ja wirklich Angenehmeres, als detailliert festzulegen, wie das eigene Sterben nach Möglichkeit geschehen soll. Wiederbelebungsmaßnahmen? Künstliche Ernährung, über die Vene oder direkt in den Magen? Künstliche Flüssigkeitszufuhr? Künstliche Beatmung?

Vielleicht wird es einfacher, dies und noch einiges mehr zu beantworten, wenn man dabei an die Angehörigen denkt. Noch unter Schock und in aller Eile sollen sie im Notfall auf diese Fragen eine Antwort geben – eine schreckliche Situation. Dann doch lieber die Patientenverfügung selbst ausfüllen. An das Formular kommt man ganz leicht über das Internet: Patientenverfügung.
Ein wichtiger Punkt: Es ist aufgrund aktueller Formulierungen rechtssicher, es ist gültig auch ohne Anwalt oder Notar, es wird von Ärzten empfohlen. Und dann gibt es eigentlich keinen Grund mehr, das Ausfüllen noch weiter vor sich herzuschieben.
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